Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Platz- und Streckenordnung umfasst das gesamte Vereinsgelände des Mini Car Club Laupheim e. V.; somit beide Rennstrecken, den Crawler-Park, die errichteten Gebäude und Gebäudeteile sowie die umliegenden Grün- und Gehölzflächen.
Allgemeines
Ordnung und Sauberkeit ist oberstes Gebot! Jeder Nutzer sollte das Vereinsgelände so verlassen, wie er es selbst gerne vorfinden möchte. Dies beinhaltet auch die Mitnahme des selbst verursachten Abfalls.
Die an unser Gelände angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Waldstücke dürfen nicht befahren oder betreten werden.
Immissions – und Umweltschutz
Besondere Beachtung gilt dem Umweltschutz. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen hinsichtlich des Immissions- und Umweltschutzes sind zu befolgen. Insbesondere das Ausschütten von Treibstoffen, Ölen, Lösungsmitteln und anderen umweltschädlichen Stoffen ist strengstens verboten. Lärmemission, die über das übliche Maß für den Betrieb der Modellfahrzeuge hinausgeht, ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Betrieb von Stromerzeugeraggregaten zu beachten.
Befahren des Geländes und Parken
Das Befahren der beiden Rennstrecken und des Crawler-Parks mit jeglicher Art von Fahrzeugen, auch Fahrrädern oder ähnlichem, ist keinesfalls gestattet.
Kraftfahrzeugbewegungen auf den Grünflächen sind auf ein Minimum zu beschränken und das Parken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Nutzungszeiten
Montag – Sonntag sowie an Feiertagen
08.00 Uhr – 20.00 Uhr
hiervon ausgenommen sind Veranstaltungstage.
Streckennutzung
Das Befahren der Strecken ist nur mit folgenden RC-Modellen gestattet:
Lehmstrecke
RC-Offroad-Modelle der Maßstäbe 1:5 und kleiner mit Verbrennungs- und Elektroantrieb
Kunstrasenstrecke
RC-Offroad-Modelle der Maßstäbe 1:10 und kleiner mit Elektroantrieb
Crawler-Park
RC-Offroad-Modelle mit Elektroantrieb
Grundsätzlich gilt, bei Nässe ist der Betrieb auf der Lehmstrecke nicht möglich. Gegebenenfalls vorab auf unserer Internetseite prüfen, ob die Strecke geöffnet ist.
Eine Benutzung der RC-Modelle außerhalb der eingegrenzten Rennstrecken bzw. des Crawler-Parks ist nicht erlaubt.
Eine Frequenzkontrolle vor Inbetriebnahme des Senders ist obligatorisch. Bei doppelter Belegung haben Vereinsmitglieder Vorrang.
Während des Fahrbetriebes dürfen sich nur eingesetzte Helfer- bzw. Streckenposten im Streckenbereich aufhalten und müssen zu ihrer eigenen Sicherheit eine gut sichtbare Warnweste tragen.
Das unmittelbare Betreten der Rennpiste ist, bis auf das für den Fahrbetrieb erforderliche Maß, zu unterlassen.
Soweit die Fahrtrichtung bzw. Streckenführung gewählt werden kann, haben sich die Fahrer vor der Aufnahme des Fahrbetriebes auf eine Variante zu einigen.
Gastfahrer/-innen
Gastfahrer/-innen können nach vorheriger Anmeldung und Entrichtung einer Gastfahrgebühr, innerhalb der oben angegebenen Zeiten, die Rennstrecken bzw. den Crawler-Park nutzen. Die Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes ist, während des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände, nicht zwingend erforderlich.
Das Betreten des Geltungsbereiches sowie die Nutzung der dort befindlichen beiden Rennstrecken, des Crawler-Parks, der errichteten Gebäude und Gebäudeteile sowie der umliegenden Grün- und Gehölzflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Nähere Angaben zu den Kosten findet Ihr auf der Webseite – Gastfahrgebühren -.
Camping
Das Campen kann, nach vorheriger Anmeldung, für einzelne Tage kostenpflichtig geduldet werden. Die Regelungen für Ordnung und Sauberkeit gelten entsprechend.
Strom und Wasser
Das Vereinsgelände ist leider nicht an das öffentliche Strom- und Wasserversorgungsnetz angeschlossen. Daher musst Du die notwendige Versorgung mit Strom und Wasser selbst sicherstellen.
Der Betrieb von Stromerzeugeraggregaten ist unter Einhaltung des Immissions– und Umweltschutzes erlaubt.
Haftung
Der MCC Laupheim e. V. übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jeglicher Art, die aus der Nutzung oder dem reinen Betreten des Vereinsgeländes entstehen.
Durch Nutzer, Gäste oder Besucher verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gegenüber dem Verein oder anderen Dritten haftet der Verursacher selbst.
Sorgeberechtigte haften im Rahmen der Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Aus Sicherheitsgründen dürfen minderjährige Personen vor Vollendung des 6. Lebensjahres das Vereinsgelände nur unter unmittelbarer Aufsicht einer volljährigen Begleitperson betreten.
Bei Personen- oder Sachschäden ist unverzüglich ein, den Vorstand vertretendes, Vereinsmitglied zu informieren.
Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Platz- und Streckenordnung bzw. gegen Anweisungen der zuständigen Vereinsmitglieder behält sich der MCC Laupheim e. V. entsprechende, ggf. auch rechtliche Schritte vor.
Sonstiges
Bei Uneinigkeiten jeglicher Art entscheidet abschließend der Vereinsvorstand oder ein, durch diesen, beauftragtes Mitglied im Einzelfall. Der Entscheidung und den daraus resultierenden Anweisungen ist Folge zu leisten.